Ihr Zugang zur Reha
Sie möchten eine ambulante Rehabilitation im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung (AHB/AR)? Nach neuestem Recht (SGB IX, §9) haben Sie bezüglich der ambulanten/stationären Durchführung der Reha aber auch in Bezug auf die Reha-Einrichtung Wunsch- und Wahlrecht. Auf Ihren Wunsch hin wird im Krankenhaus meist durch Mitarbeiter des Sozialdienstes und durch den behandelnden Arzt der Antrag zur ambulanten AHB/AR in der RehaSalus gestellt. Der Aufnahmetermin wird dann zwischen dem Krankenhaus und unserer Einrichtung vereinbart, so dass sie möglichst ohne Verzögerung nach Krankenhausentlassung die Rehabilitationsmaßnahme beginnen können.
Sie möchten eine ambulante Rehabilitation ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt (AMR-ambulante medizinische Rehabilitation bzw. ambulantes Heilverfahren)? Über die Notwendigkeit einer ambulanten Rehabilitation entscheidet Ihr behandelnder Arzt. Das Zugangsverfahren läuft in der Regel folgendermaßen ab: Ihr Hausarzt oder niedergelassener Facharzt für Orthopädie oder Chirurgie füllt das Muster 60 („Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation“ aus. Das Formular wird an die Krankenkasse weitergeleitet, die über die Zuständigkeit entscheidet. Entsprechend der Zuständigkeit wird Ihrem Arzt ein Reha-Antrag zulasten der Rentenversicherung bzw. das Muster 61 der Krankenkassen zugesandt.
Bei Unklarheiten und Fragen steht Ihnen die kostenlose ärztliche Rehaberatung der RehaSalus zur Verfügung, um Ihnen Hilfestellung bei der Antragsstellung zu bieten und die für Sie bestmögliche Therapieform zu finden.
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