Was ist Rehabilitation


Abgeleitet vom lateinischen "rehabilitatio"= Wiederherstellung beinhaltet der Begriff Rehabilitation alle Maßnahmen, die darauf abzielen, körperliche, psychische und soziale Folgen einer Behinderung oder einer Aktivitätseinschränkung zu mildern oder deren Folgen zu beseitigen. Dazu dienen neben den stationären Reha-Aufenthalten (früher "Kuren") zunehmend ambulante teilstationäre Maßnahmen.


Von der medizinischen Rehabilitation profitieren nicht nur berufstätige Menschen, sondern auch Kinder und ältere Menschen, die nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen.


Neben der beruflichen Rehabilitation, die den betroffenen Menschen möglichst schnell wieder in den beruflichen Allltag integrieren soll, steht dabei auch eine zügige und effektive Wiedereingliederung in den Alltag, die Teilhabe in der Gemeinschaft im Vordergrund.




Grundlagen


Die Grundlagen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind die gesetzlichen Reglungen des Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterSGB V, Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterIV und Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterIX. Hier ist auch die Maßgabe"ambulant vor stationär"verpflichtend festgehalten.


Medizinische Rehabilitation ist immer dann angezeigt, wenn die davor stattgefundende Behandlung (sog. kurative Therapie) nicht den Erfolg gebracht hat, der notwendig ist und damit erreichbar scheint. Aber auch die Schwere der Erkrankung oder die Ausprägung der Einschränkung und Defizite durch die Erkrankung können den Rehabedarf begünden.


Die primären Ziele medizinischer Rehabilitation  sind entsprechend der gesetztlichen Vorgabe, einen Kranken soweit wieder herzustellen, dass er wieder arbeiten kann ("Reha vor Rente") oder nicht pflegebedürftig wird ("Reha vor Pflege").





Wunsch- und Wahlrecht


Neben der Art der Reha werden ihr Durchführungsort, Beginn, die Dauer sowie Umfang und Inhalt der Rehamaßnahme vom Kostenträger im Einvernehmen mit dem verordnendem Arzt und dem Versicherten festgelegt.


Nach SGB IX hat der Rehabilitand allerdings ein Wunsch- und Wahlrecht, insbesondere bezüglich der ambulantenen versus stationären Durchführung der Reha-Maßnahme.


Entscheidend ist dabei, für jeden Patienten die bestmöglichen Rehabilitationsbedingungen bereits im Vorfeld zu finden.




letzte Änderung: 24.07.2011  |  Seite drucken