ambulante Fahrten

Wir fahren Sie pünklich und zuverlässig z.B. zu Ihren ambulanten Arztbesuchen, med. Fußpflege oder zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus.

Diese Fahrten müssen Sie in der Regel selber bezahlen- es sei denn, Sie sind Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben: aG;H oder BL oder Sie haben Pflegestufe 2 oder 3. In Ausnahmefällen auf ärztliche Verordnung mit Genehmigung der Krankenkasse.



Fahrten zur Bestrahlung

Wir fahren Sie pünktlich und zuverlässig zu Ihren Bestrahlungsterminen. Am Ende der der Behandlung rechnen wir mit den Krankenkassen ab. Falls Sie Zuzahlungspflichtig sind, fällt für Sie lediglich einen Eigenanteil von 10,00€ an. Sind Sie jedoch im Besitz einer Zuzahlungsbefreiung, ist die Fahrt für Sie kostenlos.


Wichtig, die Fahrten müssen vorher von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.


 

Fahrten zur Chemotherapie

Wir fahren Sie pünktlich und zuverlässig zu Ihrer Chemotherapie. Am Ende der der Behandlung rechnen wir mit den Krankenkassen ab. Falls Sie Zuzahlungspflichtig sind, fällt für Sie lediglich einen Eigenanteil von 10,00€ an. Sind Sie jedoch im Besitz einer Zuzahlungsbefreiung, ist die Fahrt für Sie kostenlos.


Wichtig, die Fahrten müssen vorher von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.


Fahrten zur Dialyse

Wir fahren Sie pünktlich und zuverlässig zu Ihrer Dialyseterminen. Am Ende der der Behandlung rechnen wir mit den Krankenkassen ab. Falls Sie Zuzahlungspflichtig sind, fällt für Sie lediglich einen Eigenanteil von 10,00€ an. Sind Sie jedoch im Besitz einer Zuzahlungsbefreiung, ist die Fahrt für Sie kostenlos.


Wichtig, die Fahrten müssen vorher von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.



letzte Änderung: 04.06.2011  |  Seite drucken