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Osteopathische Behandlung D.O.B.T.©

in Großpostwitz

Die Osteopathische Behandlung D.O.B.T.© ist in erster Linie zur Förderung und Wiederherstellung eingeschränkter und behinderter Körperfunktionen geeignet.

Hat der Körper eine Fähigkeit gänzlich verloren, ist osteopathische Behandlung nicht ursächlich wirksam und kann nur unterstützend eingesetzt werden. Gegenanzeigen gegen Osteopathie gibt es grundsätzlich keine, allerdings können einzelne Techniken kontraindiziert sein. Wie bei vielen naturkundlichen Verfahren ist es nicht vorrangiges Ziel der Osteopathie, Krankheitssymptome zu bekämpfen, sondern dem Organismus zu mehr Vitalität und Beweglichkeit zu verhelfen. Es kann demnach im Zuge einer osteopathischen Behandlung durchaus zu sog. Erstverschlimmerungen kommen. Diese sind oftmals Teil des Gesundungsprozesses, sollten aber von kurzer Dauer sein. Die Osteopathie hat dort ihre Grenzen, wo irreversible Strukturveränderungen, wie z.B. ein fortgeschrittener Gelenkverschleiß (Arthrose) vorliegen. Allerdings können funktionelle Anteile, die für das Gesamtbeschwerdebild mitverantwortlich sind, erfolgreich behandelt werden.

Zur Behandlung von akut lebensbedrohlichen Krankheiten ist die Osteopathie nicht geeignet.

Die Osteopathie umfasst drei Gebiete, die untrennbar miteinander verbunden sind:

  • Paritieale Osteopathie: Behandlung des Bewegungsapparates
  • Viszerale Osteopathie: Behandlung der inneren Organe
  • Craniosakrale Osteopathie: Behandlung des Schädels und des Nervensystems

Wer darf Osteopathie in Anspruch nehmen?

Die Osteopathie ist eine medizinische Privatleistung, welche aber derzeit anteilig von einigen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst wird. Die Kostenerstattung ist jedoch sehr unterschiedlich geregelt. Bitte informieren Sie sich deshalb vorab bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung über die entsprechenden Modalitäten.

 

Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz des Landes Sachsen hat am 27. August 2015 folgende Rechtsauffassung zur Erbringung von osteopathischen Leistungen durch Physiotherapeuten kundgetan:

 

Physiotherapeuten dürfen die Osteopathie unter folgenden Voraussetzungen anwenden:

  • Es muss eine ärztliche Verordnung vorliegen.
  • Der Physiotherapeut muss eine Fortbildung/Weiterbildung im Bereich „Osteopathie“ absolviert haben.
  • Der verordnende Arzt sollte die osteopathischen Verfahren im Hinblick auf die Indikation und Kontraindikation kennen.


Die o.g. Weiterbildung/Diplom für Osteopathische Befunderhebung und Therapie D.O.B.T. wurde von zwei Therapeuten im Haus erfolgreich abgeschlossen.


Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
 

Wie läuft die osteopathische Behandlung ab?

Eine osteopathische Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Befragung des Patienten zu seinen Beschwerden und seiner Krankheitsvorgeschichte.

Eine möglichst genaue Beschreibung der Symptome und ihrer Lokalisation, ihres zeitlichen Auftretens, Faktoren die zu ihrer Linderung oder Verschlechterung führen sind für den Osteopathen wichtige Hinweise, auch wenn sie zunächst ohne erkennbaren Zusammenhang erscheinen.

Für den Behandler ist es hierbei insbesondere interessant zu erfahren, seit wann diese Probleme bestehen, wodurch diese entstanden sind und ob zuvor andere Beschwerden bestanden haben.

Im weiteren Verlauf wird der Osteopath eine genaue Untersuchung vornehmen: Beginnend mit einer Haltungsanalyse, die sowohl die statischen Gegebenheiten des Muskel- Skelettsystems als auch sichtbare Auffälligkeiten berücksichtigt, wird je nach Beschwerdebild diese durch Bewegungstests ergänzt. Damit können Bewegungseinschränkungen und Schmerzprovokationen ertastet werden.


Für die eigentliche Behandlung werden unterschiedliche Techniken von sanfter Muskelmassage bis zu plötzlichem Druck auf Wirbel und Gelenke eingesetzt. Sie haben alle das selbe Ziel: Beweglichkeitseinschränkungen lösen, um die Funktionalität des betroffenen Organs oder Gewebes wieder herzustellen.

1. „Muskel-Energie-Techniken“:                                                                                                                            

  • Aktive Bewegung des Patienten gegen einen Widerstand des Therapeuten
  • Impulskorrekturen
  • Lockerungstechniken verkrampfter Muskeln

2. Bewegungseinschränkungen und Funktionsstörungen der inneren Organe werden durch sanfte Mobilisation der die Organe einhüllenden und stützenden Bindegewebsstrukturen behandelt. Durch sanften Druck werden verkrampfte Organe direkt behandelt und so ihre innere Struktur (Turgor) harmonisiert.

3. Cranielle Osteopathie

Durch sanften Zug an einzelnen Schädelknochen erlangen wir die Wiederherstellung der verloren gegangene Elastizität in diesen Bereichen. Diese Arbeit ist sehr ruhig und verläuft weitgehend ohne Mithilfe des Patienten. Zu beachten ist, dass jede Einschränkung der Körperfunktion in einem speziellen Bereich direkte oder indirekte Auswirkungen auf alle anderen Systeme innerhalb des Körpers haben. Mit einer osteopathischen Therapie werden meist alle Bereiche erreicht, um einen möglichst ganzheitlichen Effekt zu erzielen. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei der Funktion des Autonomen Nervensystems und deren Behandlung an der Schädelbasis und Wirbelsäule.

 

Nebenwirkungen

Nach der ersten Behandlung reagiert der Körper gelegentlich für wenige Tage mit einer Erstverschlimmerung, die im weiteren Verlauf wieder abklingt.


Nach einer Behandlung können mehrere Reaktionen eintreten, wie etwa:

  • Muskelkater
  • Müdigkeit, Abgeschlagenheit
  • Kopfschmerzen
  • Nasenbluten
  • Kreislaufprobleme
  • Schwindel
  • Zahnschmerzen
  • Allgemeine Körperreaktionen, wie Pulsanstieg, Übelkeit, Schweißausbrüche, Frösteln /Hitzewallungen, Ohrgeräusche 


So sanft diese Therapie auch ist, so darf sie nicht angewendet werden bei einer akuten Blutung im Schädelinneren (z.B. Schlaganfall, Schädelverletzung, Aneurysma) und nicht bei Anlagestörungen des Hirnstammes.


Begleitende psychotherapeutische Sitzungen sind bei entsprechender Notwendigkeit angezeigt.

Krebserkrankungen, frische Knochenbrüche oder akute Entzündungen stellen in der Regel Gegenanzeigen dar. Bei Osteoporose ist die Gefahr von Frakturen nicht auszuschließen. Bei Manipulationen an der Halswirbelsäule bleiben Risiken bestehen, wie Blutungen, Frakturen, Weichteilverletzungen, Nervenverletzungen mit Lähmungsrisiko.