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EAP im Auftrag der Berufsgenossenschaften

Bei Arbeits- oder Wegeunfällen oder auch bei Schulunfällen sind die Berufsgenossen­schaften und Unfallkassen für die Behandlung zuständig.

Für diese Patienten haben die Berufsgenossenschaften spezielle Therapie-Maßnahmen vorgesehen. Wenn die Belastbarkeit nach einem Unfall durch Heilmittelbehandlungen („Rezepte“) erreicht worden ist, können Fachärzte mit D-Arzt-Zulassung eine „Erweiterte Ambulante Physiotherapie“ (EAP) verordnen.

 

Eine EAP-Verordnung kann bei Bedarf um weitere Verordnungen zur arbeitsplatzbezogenen Therapie (ABT) und Bewegungsbad ergänzt werden. Zuzahlungen sind hier nicht erforderlich. Für die Nutzung eines Fahrdienstes ist ein Transportschein vom verordnenden Arzt nötig.

 

Die täglichen Behandlungen finden 5 Tage in der Woche befundabhängig für jeweils 2 Stunden unter ärztlicher Leitung in der RehaSalus statt. Es erfolgt weiter eine erneute Kontrolluntersuchung bei dem zuständigen D- Arzt, der dann bei Bedarf über eine neue EAP-Verordnung oder andere Maßnahmen entscheidet.

 

Nach Erhalt der EAP-Verordnung wird in der RehaSalus Oberlausitz kurzfristig ein Auf­nahmetermin vereinbart, an dem der Therapieplan vor Ort individuell entsprechend der Vorgaben des verordnenden Arztes konkretisiert wird. Die Kostenübernahme durch die zuständige Berufsgenossenschaft wird durch die zuständigen Mitarbeiter der RehaSalus Oberlausitz GmbH vorab abgeklärt.

 

Bei einer EAP im Auftrag der BG geht es hauptsächlich um die schnellstmögliche Wie­derherstellung oder zumindest Verbesserung der durch unfallbedingte Schädigungen eingeschränkten Funktionen und um die Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Hierfür bietet die RehaSalus Oberlausitz neben der erweiterten ambulanten Physiotherapie (EAP), bei Bedarf auch eine individuell auf den Patienten zugeschnittene „arbeitsbezogene Therapie“ (ABT) an, um einen möglichst fließenden Übergang in den Arbeitsprozess zu ermöglichen. Daran schließt sich die Arbeitsplatzerprobung an. In vielen Fällen zeigt sich auch eine zusätzlich durchgeführte Krankengymnastik im Bewegungsbad als sehr hilfreich.

 

Der gesamte Prozess er­folgt in Abstimmung zwischen dem Patienten, dem Arbeitgeber, dem zuständigen D-Arzt, dem zuständigen Case-Manager der BG und dem ärztlich geführten Reha-Team.

Ist eine Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz nicht möglich, erfolgt wiederum in Abstimmung die Prüfung weiterführender Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsle­ben (z.B. Umschulung).